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   OLG Frankfurt, 18.05.1988 - 17 U 83/87   

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https://dejure.org/1988,5377
OLG Frankfurt, 18.05.1988 - 17 U 83/87 (https://dejure.org/1988,5377)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.1988 - 17 U 83/87 (https://dejure.org/1988,5377)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 17 U 83/87 (https://dejure.org/1988,5377)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Provision bei Täuschung?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1199
  • MDR 1989, 65
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 08.02.2018 - 18 U 41/17

    Pflichten des gleichzeitig als Projektentwickler tätigen Maklers bei Abschluss

    Diese Interessenlage der Klägerin war für die Entscheidung des Beklagten, sie nunmehr sogar im Rahmen eines Makleralleinauftrags (mit Verweisungsklausel) zu beauftragen, erkennbar wesentlich, weil sie sein - offensichtlich dringendes - Interesse an einer zeitnahen Veräußerung des Grundstück gefährden konnte, indem sie die Kaufentscheidung etwaiger Interessenten infolge der Konfrontation mit abzugeltenden bzw. zu beauftragenden Planungsleistungen möglicherweise erschwerte oder sogar hinderte (s.a. OLG Frankfurt, Urt. vom 18.5.1988, Az. 17 U 83/87, NJW-RR 1988, S. 1199 für den Fall unzutreffender Information seitens des Maklers über ein von ihm auch vom Verkäufer verlangte Provision).
  • OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00

    Maklerrecht, Verwirkung

    Das OLG Frankfurt (NJW-RR 1988, 1199) hat eine Hinweispflicht bejaht, wenn der Makler mit dem Auftraggeber die übliche Gesamtprovision vereinbart.
  • LG Münster, 12.10.2001 - 16 O 230/01

    Kein Verlust des Maklerlohnanspruchs wegen unterlassenen Hinweises auf

    Sie ist unter Hinweis auf die Entscheidungen OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1199; OLG Naumburg NJW-RR 1996, 1082 [OLG Naumburg 27.09.1995 - 6 U 109/95] sowie LG Münster Urteil vom 08.05.2000 - 15 O 88/00 - der Auffassung, die Klägerin sei - auch ungefragt - zur Offenlegung ihrer Doppeltätigkeit gegenüber der Beklagten verpflichtet gewesen.
  • OLG Oldenburg, 11.01.1994 - 5 U 90/93

    Provision, Vereinbarung, Maklervertrag, Abschluß, Versprechen, Doppeltätigkeit,

    Auch der für Verkäufer- wie Käuferseite tätige Nachweismakler verliert seinen Vergütungsanspruch, wenn er der anderen Seite verschweigt, daß er bereits von der Gegenseite Provision erhält (Palandt/Thomas, BGB, 52. Aufl., § 654 Rdn. 7; vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1199).
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